Als außerordentliches Mitglied:
Wenn Sie in einem anerkannten Ausbildungsinstitut der WAB an einer Ausbildung teilnehmen, können Sie bereits außerordentliches Mitglied werden und von Vorteilen, wie z.B. ermäßigten Fortbildungen profitieren.
Als ordentliches Mitglied:
Wenn Sie eine anerkannte Ausbildung nachweisen können, die den
Satzungskriterien entspricht, können Sie ordentliches Mitglied werden.
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